Trägt jede Versicherung die Therapiekosten?

Gesetzliche Krankenversicherung

Patienten gesetzlicher Kranken-versicherung können in der Praxisgemeinschaft „Im Fokus“ bis zu einem Alter von 21 Jahren behandelt werden. Bei vor-liegender Indikation einer Psycho-therapie übernimmt die gesetz-liche Krankenkasse die Kosten der Behandlung. Diese ist von Zu-zahlung befreit.

Private      Krankenversicherung

Die meisten privaten Kranken-versicherungen sowie die Beihilfe erstatten in aller Regel die Behand-lungskosten. Dies ist vom Vertrag abhängig, den Sie mit Ihrer Ver-sicherung abgeschlossen haben.

 

Setzen Sie sich bitte vor Beginn der Therapie mit Ihrer privaten Kranken-versicherung oder Bei-hilfestelle in Verbindung. Fordern Sie die Antragsformulare bei Ihrer Krankenkasse an und klären Sie die Rahmenbedingungen für eine ambulante Verhaltenstherapie ab.

Systemische Beratung

Das Angebot der systemischen Beratung der Praxisgemeinschaft „Im Fokus“ mit einem Honorarsatz von 105€ pro 50min. wird Ihnen privat in Rechnung gestellt. Eine Kosten- übernahme der systemischen Beratung durch die gesetz-liche Krankenversicherung ist in unserer Praxisgemeinschaft nicht möglich.

Selbstzahler

Selbstverständlich können die Kosten der Behandlung auch selbst übernommen werden. In diesem Fall erhalten Sie eine Rechnung, an die Krankenkasse werden dann keinerlei Daten übermittelt. Die Behandlungs-kosten orientieren sich an der allgemein gültigen Gebühren-ordnung für Psychotherapie.